Sowohl bestehende als auch neuinstallierte Personen- oder Lastenaufzüge müssen verpflichtend seit dem 1. Januar 2021 über ein Fernnotruf-System verfügen und zudem ab 2022 auf eine ständig besetzte Alarmempfangsstelle aufgeschaltet sein. Verbinden Sie Ihren Aufzug mit unserer Alarmempfangsstelle und halten Sie so die geltende Betrieb-Sicherheits-Verordnung ein. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Personenbefreiung. Bei einem Personeneinschluss handeln wir nach den festgelegten Vorgaben. Wir verständigen den Notdienstmonteur des Aufzugsunternehmens oder führen die Befreiung mit unseren firmeneigenen Interventionskräften durch – diese sind selbstverständlich als Aufzugswärter geschult.